Terms and Conditions
1. Allgemein – Geltungsbereich
Steffen Kalauch – nachstehend SK genannt – erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage vorliegender Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich textlich (Brief-, Faxschreiben oder E-Mail) ihrer Geltung zugestimmt. Vorliegende Geschäftsbedingungen sollen auch dann vor gehen, wenn SK in Kenntnis entgegenstehender oder von vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt. Alle Vereinbarungen, die zwischen SK und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind textlich zu treffen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform. Dies gilt zugleich auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags – einschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht eines Werkes bleibt dem, der es geschaffen hat. Es wird nicht übertragen. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt SK als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Auftraggeber Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Die Arbeiten von SK sind als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung von SK dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Die Werke von SK dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, das vertragsgegenständliche Werk (ggf. auch Teile dessen) in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars für das ganze Werk bzw. für dessen bereits fertig gestellten Teile, sofern eine Teilabnahme vereinbart ist. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (insbesondere für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von SK. SK hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber benannt zu werden (als »Steffen Kalauch«). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt SK zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. SK ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat SK dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von SK geändert werden.
3. Honorar/Zahlungsbedingungen
Die Honorare sind, sofern nicht anders vereinbart wurde, ohne Abzug 14 Tage ab Rechnung fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistung (mehr als 5.000 EURO), so kann SK Abschlagszahlungen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung verlangen. Die gelieferten Dienstleistungen, Werke und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum von SK. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber, sofern er Unternehmer ist und den Auftrag im Zusammenhang mit seinem Unternehmen tätigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, wenn er Verbraucher im Sinne des BGB ist, dagegen jeweils 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu entrichten. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenfalls der Nachhonorierung. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
Die SK-eigenen Dokumente (Bildmaterial, Schriftstücke, Objekte), die dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrages leihweise übergeben wurden, sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der SK-eigenen Dokumente notwendig sind. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind SK Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch SK erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist SK berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. SK haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten grafischen Arbeiten überlässt der Auftraggeber SK eine im Einzelfall vertraglich geregelt angemessene Anzahl einwandfreier ungefalteter Belege unentgeltlich. SK ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
SK verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Diplays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Gehaftet wird für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. SK verpflichtet sich, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus wird für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen keine Haftung übernommen. SK haftet im Falle seines eigenen Verschuldens wie auch in dem seiner Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt grundsätzlich jede Haftung seitens SK. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Arbeiten übernimmt SK keine Haftung. Beanstandungen von Auftraggebern, die Unternehmer sind und den Vertrag in Ausübung ihres Unternehmens tätigen, sind SK unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes textlich bei SK anzuzeigen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Beanstandungen von Verbrauchern sollen unverzüglich nach Ablieferung des Werkes angezeigt werden. Die Versendung von Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
8. Verzug
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die SK die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern hat SK auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen SK, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist SK berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. SK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann SK eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Vorlagen, die an SK übergeben werden, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber SK von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Schlussbestimmung
Erfüllungsort ist Berlin. Soweit im Einzelfall gesetzlich zulässig, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand gewählt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.